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Antrag 2019

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\documentclass[a4paper]{article}
\usepackage[german,ngerman]{babel}
\usepackage[utf8x]{inputenc}
\title{Beitragsordnung des Vereins warpzone e.V.}
\date{Gültig ab: 2015-10-01}
\setcounter{secnumdepth}{5}
\renewcommand\theparagraph{\S\arabic{paragraph}}
\renewcommand\thesubparagraph{(\arabic{subparagraph})}
\pagestyle{empty}
\begin{document}
\maketitle
\paragraph{Höhe der Beiträge}
\subparagraph{}
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt ab dem 1.
Juni 2011 180 EUR.
\subparagraph{} Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt ab
dem 1. Januar 2010 500 EUR.
\subparagraph{} Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt ab dem 1. Oktober 2015 60 EUR
\subparagraph{} Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
\paragraph{Ermäßigung}
\subparagraph{} Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler,
Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der
Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
\subparagraph{} Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 120 EUR.
\subparagraph{} Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf
Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1.
\paragraph{Fälligkeit/Zahlungsweise}
\subparagraph{} 1/12 des Jahresbeitrages wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der
Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe im Voraus fällig. Das Mitglied
hat dem Verein den Einzug des Beitrages per Lastschriftverfahren zu gestatten.
\subparagraph{} Alternativ ist es dem Mitglied gestattet, die Hälfte seines Jahresbeitrages
halbjährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli im Voraus per Überweisung zu
zahlen.
\subparagraph{} Im Falle des Beitritts während des laufenden Jahres ist für dieses Jahr ein
entsprechend anteiliger Beitrag ab dem 1. des Beitrittsmonats zu zahlen.
\end{document}
\documentclass[a4paper]{article}
\usepackage[german,ngerman]{babel}
\usepackage[utf8x]{inputenc}
\title{Beitragsordnung des Vereins warpzone e.V.}
\date{Gültig ab: 2020-01-01}
\setcounter{secnumdepth}{5}
\renewcommand\theparagraph{\S\arabic{paragraph}}
\renewcommand\thesubparagraph{(\arabic{subparagraph})}
\pagestyle{empty}
\begin{document}
\maketitle
\paragraph{Höhe der Beiträge}
\subparagraph{}
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt ab dem 1.
Januar 2020 240 EUR.
\subparagraph{} Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt ab
dem 1. Januar 2010 500 EUR.
\subparagraph{} Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt ab dem 1. Januar 2020 60 EUR
\subparagraph{} Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
\paragraph{Ermäßigung}
\subparagraph{} Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler,
Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der
Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
\subparagraph{} Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 120 EUR.
\subparagraph{} Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf
Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1.
\paragraph{Fälligkeit/Zahlungsweise}
\subparagraph{} 1/12 des Jahresbeitrages wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der
Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe im Voraus fällig. Das Mitglied
hat dem Verein den Einzug des Beitrages per Lastschriftverfahren zu gestatten.
\subparagraph{} Alternativ ist es dem Mitglied gestattet, die Hälfte seines Jahresbeitrages
halbjährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli im Voraus per Überweisung zu
zahlen.
\subparagraph{} Im Falle des Beitritts während des laufenden Jahres ist für dieses Jahr ein
entsprechend anteiliger Beitrag ab dem 1. des Beitrittsmonats zu zahlen.
\end{document}
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