\item Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern, oder wenn mindestens 10\% der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt unter Einhaltung der in §~3 bestimmten Textform und unter Angabe der Tagesordnung durch den Vorsitzenden mit einer Frist von 2~Wochen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen. Über die Behandlung von Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.
\item Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern, oder wenn mindestens 10\% der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt unter Einhaltung der in §~3 bestimmten Textform und unter Angabe der Tagesordnung durch den Vorsitzenden mit einer Frist von 2~Wochen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen. Über die Behandlung von Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.
\item Beschlüsse über Satzungsänderungen einschließlich des Vereinszwecks und über die Auflösung des Vereins können nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, in der diese Tagesordnungspunkte ausdrücklich angekündigt worden sind. Solche Beschlüsse bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
\item Beschlüsse über Satzungsänderungen einschließlich des Vereinszwecks und über die Auflösung des Vereins können nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, in der diese Tagesordnungspunkte ausdrücklich angekündigt worden sind. Solche Beschlüsse bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
\item Vorbehaltlich Absatz~3 bedürfen die Beschlüsse einer Mitgliederversammlung der einfachen Mehrheit der Stimmen der erschienenen Mitglieder.
\item Vorbehaltlich Absatz~3 bedürfen die Beschlüsse einer Mitgliederversammlung der einfachen Mehrheit der Stimmen der erschienenen Mitglieder.
Für die Wahl des Vorstands und der Kassenprüfenden wird abweichend das Approval-Voting-Verfahren angewendet:
Jedes anwesende stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, für jeden Kandidaten jedoch maximal eine.
Die Wahl gewinnt der Kandidat, der von den meisten, aber mindestens 50\% der Wählenden gewählt wird.
Die Ämter des 1. und 2. Vorsitzenden und die der Kassenprüfenden können in je einem Wahlgang gemeinsam gewählt werden.
Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist dann der 1. Vorsitzende bzw. 1. Kassenprüfer, der mit den zweitmeisten Stimmen der 2. Vorsitzende bzw. 2. Kassenprüfer.
Sollte der Kandidat mit den zweitmeisten Stimmen nicht von mindestens 50\% der Wählenden gewählt worden sein, so wird nur diese Wahl wiederholt, der erstplazierte Kandidat bleibt gewählt.
Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl zwischen den Kanidierenden mit den meisten Stimmen.
\item Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen Stimmberechtigten schriftlich zu bestellen.
\item Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen Stimmberechtigten schriftlich zu bestellen.
\item Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden, bei seiner Abwesenheit von dem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Der Schriftführer ist Protokollführer. Die Mitgliederversammlung kann einen anderen Versammlungsleiter oder einen anderen Protokollführer bestimmen.
\item Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden, bei seiner Abwesenheit von dem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Der Schriftführer ist Protokollführer. Die Mitgliederversammlung kann einen anderen Versammlungsleiter oder einen anderen Protokollführer bestimmen.
\item Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist; das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.
\item Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist; das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.