(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt ab dem 1. Januar 2010 180 EUR.
(2) Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt ab dem 1. Januar 2010 500 EUR.
(3) Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
§ 2 Ermäßigung
(1) Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
(2) Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 120 EUR.
(3) Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1.
§ 3 Fälligkeit / Zahlungsweise
(1) 1/12 des Jahresbeitrages wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe im Voraus fällig. Das Mitglied hat dem Verein den Einzug des Beitrages per Lastschriftverfahren zu gestatten.
(2) Alternativ ist es dem Mitglied gestattet, die Hälfte seines Jahresbeitrages halbjährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli im Voraus per Überweisung zu zahlen.
(3) Im Falle des Beitritts während des laufenden Jahres ist für dieses Jahr ein entsprechend anteiliger Beitrag ab dem 1. des Beitrittsmonats zu zahlen.