@@ -127,8 +127,13 @@ Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl zwischen den Kanidierenden mit den
\item einem Beisitzer.
\end{enumerate}
\item Vorstand im Sinne des §~26 Abs.~2 BGB ist der erste und der zweite Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gemeinschaftlich. Die Vorstandsmitglieder sind von der Vorschrift des §~181 BGB befreit.
\item Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr; Wiederwahl ist zulässig.
\item Besteht der Vorstand aus weniger als zwei Mitgliedern, so sind unverzüglich Nachwahlen durchzuführen.
\item Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist
zulässig. In ungeraden Jahren werden der 1.Vorsitzende, der Schatzmeister und
der Beisitzer gewählt. In geraden Jahren wird der 2.Vorsitzende und der
Schriftführer gewählt.
\item Eine vorzeitige Neuwahl eines Postens ändert den Wahlrhythmus nicht.
\item Besteht der Vorstand aus weniger als zwei Mitgliedern, so sind
unverzüglich Nachwahlen durchzuführen.
\item Beschlüsse des Vorstands werden mit der Mehrheit der Stimmen der an der Beschlussfassung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden, bei seiner Abwesenheit die des zweiten Vorsitzenden den Ausschlag.
\item Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet unter Beachtung etwaiger Vorstandsbeschlüsse das Vermögen des Vereins. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. Mit Ablauf des Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichem Belang den Finanzprüfern des Vereins zur Verfügung.
\item Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.