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\title{Beitragsordnung des Vereins warpzone e.V.}
\date{Gültig ab: 2020-01-01}

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\pagestyle{empty}
\begin{document}
	
	\maketitle
	
	\paragraph{Höhe der Beiträge}
	\subparagraph{}
	Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt ab dem 1.
	Januar 2020 240 EUR.
	\subparagraph{} Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt ab
	dem 1. Januar 2010 500 EUR.
	\subparagraph{} Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt ab dem 1. Januar 2020 60 EUR
	\subparagraph{} Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
	
	\paragraph{Ermäßigung}
	\subparagraph{} Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler,
	Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der
	Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
	\subparagraph{} Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 120 EUR.
	\subparagraph{} Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf
	Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1.
	
	\paragraph{Fälligkeit/Zahlungsweise}
	\subparagraph{} 1/12 des Jahresbeitrages wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der
	Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe im Voraus fällig. Das Mitglied
	hat dem Verein den Einzug des Beitrages per Lastschriftverfahren zu gestatten.
	\subparagraph{} Alternativ ist es dem Mitglied gestattet, die Hälfte seines Jahresbeitrages
	halbjährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli im Voraus per Überweisung zu
	zahlen.
	\subparagraph{} Im Falle des Beitritts während des laufenden Jahres ist für dieses Jahr ein
	entsprechend anteiliger Beitrag ab dem 1. des Beitrittsmonats zu zahlen.
\end{document}