diff --git a/Beitragsordnung.tex b/Beitragsordnung.tex
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-\documentclass[a4paper]{article}
-\usepackage[german,ngerman]{babel}
-\usepackage[utf8x]{inputenc}
-
-\title{Beitragsordnung des Vereins warpzone e.V.}
-\date{Gültig ab: 2015-10-01}
-
-\setcounter{secnumdepth}{5}
-\renewcommand\theparagraph{\S\arabic{paragraph}}
-\renewcommand\thesubparagraph{(\arabic{subparagraph})}
-
-
-\pagestyle{empty}
-\begin{document}
-
-\maketitle
-
-\paragraph{Höhe der Beiträge}
-\subparagraph{}
-Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt ab dem 1.
-Juni 2011 180 EUR.
-\subparagraph{} Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt ab
-dem 1. Januar 2010 500 EUR.
-\subparagraph{} Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt ab dem 1. Oktober 2015 60 EUR
-\subparagraph{} Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
-
-\paragraph{Ermäßigung}
-\subparagraph{} Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler,
-Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der
-Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
-\subparagraph{} Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 120 EUR.
-\subparagraph{} Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf
-Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1.
-
-\paragraph{Fälligkeit/Zahlungsweise}
-\subparagraph{} 1/12 des Jahresbeitrages wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der
-Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe im Voraus fällig. Das Mitglied
-hat dem Verein den Einzug des Beitrages per Lastschriftverfahren zu gestatten.
-\subparagraph{} Alternativ ist es dem Mitglied gestattet, die Hälfte seines Jahresbeitrages
-halbjährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli im Voraus per Überweisung zu
-zahlen.
-\subparagraph{} Im Falle des Beitritts während des laufenden Jahres ist für dieses Jahr ein
-entsprechend anteiliger Beitrag ab dem 1. des Beitrittsmonats zu zahlen.
-\end{document}
+\documentclass[a4paper]{article}
+\usepackage[german,ngerman]{babel}
+\usepackage[utf8x]{inputenc}
+
+\title{Beitragsordnung des Vereins warpzone e.V.}
+\date{Gültig ab: 2020-01-01}
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+\setcounter{secnumdepth}{5}
+\renewcommand\theparagraph{\S\arabic{paragraph}}
+\renewcommand\thesubparagraph{(\arabic{subparagraph})}
+
+
+\pagestyle{empty}
+\begin{document}
+	
+	\maketitle
+	
+	\paragraph{Höhe der Beiträge}
+	\subparagraph{}
+	Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt ab dem 1.
+	Januar 2020 240 EUR.
+	\subparagraph{} Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt ab
+	dem 1. Januar 2010 500 EUR.
+	\subparagraph{} Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt ab dem 1. Januar 2020 60 EUR
+	\subparagraph{} Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
+	
+	\paragraph{Ermäßigung}
+	\subparagraph{} Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler,
+	Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der
+	Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
+	\subparagraph{} Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 120 EUR.
+	\subparagraph{} Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf
+	Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1.
+	
+	\paragraph{Fälligkeit/Zahlungsweise}
+	\subparagraph{} 1/12 des Jahresbeitrages wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der
+	Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe im Voraus fällig. Das Mitglied
+	hat dem Verein den Einzug des Beitrages per Lastschriftverfahren zu gestatten.
+	\subparagraph{} Alternativ ist es dem Mitglied gestattet, die Hälfte seines Jahresbeitrages
+	halbjährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli im Voraus per Überweisung zu
+	zahlen.
+	\subparagraph{} Im Falle des Beitritts während des laufenden Jahres ist für dieses Jahr ein
+	entsprechend anteiliger Beitrag ab dem 1. des Beitrittsmonats zu zahlen.
+\end{document}