diff --git a/Beitragsordnung.tex b/Beitragsordnung.tex index dcde9659e04bef533acc4b51e03df1bb3927d513..ca65211ec792cf21f16e3054e1f61969bc653cbf 100644 --- a/Beitragsordnung.tex +++ b/Beitragsordnung.tex @@ -1,44 +1,44 @@ -\documentclass[a4paper]{article} -\usepackage[german,ngerman]{babel} -\usepackage[utf8x]{inputenc} - -\title{Beitragsordnung des Vereins warpzone e.V.} -\date{Gültig ab: 2015-10-01} - -\setcounter{secnumdepth}{5} -\renewcommand\theparagraph{\S\arabic{paragraph}} -\renewcommand\thesubparagraph{(\arabic{subparagraph})} - - -\pagestyle{empty} -\begin{document} - -\maketitle - -\paragraph{Höhe der Beiträge} -\subparagraph{} -Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt ab dem 1. -Juni 2011 180 EUR. -\subparagraph{} Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt ab -dem 1. Januar 2010 500 EUR. -\subparagraph{} Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt ab dem 1. Oktober 2015 60 EUR -\subparagraph{} Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit. - -\paragraph{Ermäßigung} -\subparagraph{} Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler, -Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der -Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden. -\subparagraph{} Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 120 EUR. -\subparagraph{} Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf -Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1. - -\paragraph{Fälligkeit/Zahlungsweise} -\subparagraph{} 1/12 des Jahresbeitrages wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der -Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe im Voraus fällig. Das Mitglied -hat dem Verein den Einzug des Beitrages per Lastschriftverfahren zu gestatten. -\subparagraph{} Alternativ ist es dem Mitglied gestattet, die Hälfte seines Jahresbeitrages -halbjährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli im Voraus per Überweisung zu -zahlen. -\subparagraph{} Im Falle des Beitritts während des laufenden Jahres ist für dieses Jahr ein -entsprechend anteiliger Beitrag ab dem 1. des Beitrittsmonats zu zahlen. -\end{document} +\documentclass[a4paper]{article} +\usepackage[german,ngerman]{babel} +\usepackage[utf8x]{inputenc} + +\title{Beitragsordnung des Vereins warpzone e.V.} +\date{Gültig ab: 2020-01-01} + +\setcounter{secnumdepth}{5} +\renewcommand\theparagraph{\S\arabic{paragraph}} +\renewcommand\thesubparagraph{(\arabic{subparagraph})} + + +\pagestyle{empty} +\begin{document} + + \maketitle + + \paragraph{Höhe der Beiträge} + \subparagraph{} + Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt ab dem 1. + Januar 2020 240 EUR. + \subparagraph{} Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt ab + dem 1. Januar 2010 500 EUR. + \subparagraph{} Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt ab dem 1. Januar 2020 60 EUR + \subparagraph{} Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit. + + \paragraph{Ermäßigung} + \subparagraph{} Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler, + Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der + Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden. + \subparagraph{} Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 120 EUR. + \subparagraph{} Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf + Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1. + + \paragraph{Fälligkeit/Zahlungsweise} + \subparagraph{} 1/12 des Jahresbeitrages wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der + Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe im Voraus fällig. Das Mitglied + hat dem Verein den Einzug des Beitrages per Lastschriftverfahren zu gestatten. + \subparagraph{} Alternativ ist es dem Mitglied gestattet, die Hälfte seines Jahresbeitrages + halbjährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli im Voraus per Überweisung zu + zahlen. + \subparagraph{} Im Falle des Beitritts während des laufenden Jahres ist für dieses Jahr ein + entsprechend anteiliger Beitrag ab dem 1. des Beitrittsmonats zu zahlen. +\end{document}