diff --git a/Beitragsordnung.tex b/Beitragsordnung.tex
index dcde9659e04bef533acc4b51e03df1bb3927d513..5f57ea500681732e5ab25c1c2368fea05eaab74b 100644
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 \paragraph{Höhe der Beiträge}
 \subparagraph{}
 Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt ab dem 1.
-Juni 2011 180 EUR.
+Juni 2011 300 EUR.
 \subparagraph{} Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt ab
 dem 1. Januar 2010 500 EUR.
 \subparagraph{} Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt ab dem 1. Oktober 2015 60 EUR
@@ -28,9 +28,10 @@ dem 1. Januar 2010 500 EUR.
 \subparagraph{} Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler,
 Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der
 Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
-\subparagraph{} Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 120 EUR.
+\subparagraph{} Der Beitrag kann durch diese Personen verhandelt werden. Dies gilt auch für Bestandsmitglieder.
 \subparagraph{} Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf
 Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1.
+\subparagraph{} Bei dreimonatiger Nichtzahlung des Beitrages ohne erkennbaren wichtigen Grund erlischt die Mitgliedschaft automatisch.
 
 \paragraph{Fälligkeit/Zahlungsweise}
 \subparagraph{} 1/12 des Jahresbeitrages wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der