diff --git a/Beitragsordnung.tex b/Beitragsordnung.tex index dcde9659e04bef533acc4b51e03df1bb3927d513..5f57ea500681732e5ab25c1c2368fea05eaab74b 100644 --- a/Beitragsordnung.tex +++ b/Beitragsordnung.tex @@ -18,7 +18,7 @@ \paragraph{Höhe der Beiträge} \subparagraph{} Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt ab dem 1. -Juni 2011 180 EUR. +Juni 2011 300 EUR. \subparagraph{} Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt ab dem 1. Januar 2010 500 EUR. \subparagraph{} Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt ab dem 1. Oktober 2015 60 EUR @@ -28,9 +28,10 @@ dem 1. Januar 2010 500 EUR. \subparagraph{} Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden. -\subparagraph{} Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 120 EUR. +\subparagraph{} Der Beitrag kann durch diese Personen verhandelt werden. Dies gilt auch für Bestandsmitglieder. \subparagraph{} Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1. +\subparagraph{} Bei dreimonatiger Nichtzahlung des Beitrages ohne erkennbaren wichtigen Grund erlischt die Mitgliedschaft automatisch. \paragraph{Fälligkeit/Zahlungsweise} \subparagraph{} 1/12 des Jahresbeitrages wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der